Bürger der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz und ihre Familienangehörigen
Bürger der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz und ihre Familienangehörigen
Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz können mit ihrem nationalen Personalausweis oder einem gültigen Reisepass nach Spanien einreisen. Minderjährige, die mit einem Personalausweis und ohne Begleitung eines Elternteils reisen, benötigen die Genehmigung eines Elternteils.
Familienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz besitzen, können mit einem gültigen Reisepass einreisen. Je nach ihrer Staatsangehörigkeit benötigen sie ein Einreisevisum, es sei denn, sie verfügen über eine gültige und gültige Aufenthaltskarte für Familienangehörige in der EU.
Weitere Auskünfte
Ausführlichere Informationen über die Einreisebedingungen nach Spanien finden Sie auf der Website des Innenministeriums.