Livantra lädt

AGB für Eigentümer/Agenturen

Anreizprogramm

1. Einleitung und Anwendungsbereich

Die vorliegenden, für den Eigentümer/die Agentur geltenden Bedingungen stellen einen verbindlichen Vertrag zwischen Livantra und dem Eigentümer/der Agentur dar. Livantra betreibt eine Online-Plattform sowie verschiedene über diese Plattform verfügbare Tools, Dienste und Funktionen, die es Eigentümern und Immobilienfachleuten ermöglichen, ihre Immobilien zu inserieren, und die es Reisenden gestatten, diese Immobilien auszuwählen und mit deren Eigentümern und Immobilienfachleuten in Kontakt zu treten.

Die vorliegenden Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Livantra und jeder Person, die die Website nutzt oder auf sie zugreift, um eine Immobilie zur Miete anzubieten oder zu inserieren, einschließlich Immobilieneigentümer, Mieter und Immobilienfachleute.

Livantra heißt sowohl Eigentümer als auch Agenturen willkommen, die unter denselben Bedingungen auf die Plattform zugreifen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Erstellung ihres Kontos akzeptieren, ohne dass ein zusätzlicher Vertrag geschlossen werden muss. Die akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen im Control Panel jederzeit als PDF-Download zur Verfügung.

1.1 Vertragsfähigkeit

Livantra gestattet Personen, die nicht die Rechtsfähigkeit besitzen, rechtsverbindliche Verträge abzuschließen, keine Registrierung auf dieser Website. Sofern der Eigentümer/die Agentur eine Handelsgesellschaft, eine Personengesellschaft oder eine andere Art von Rechtsgebilde ist, erklärt die Person, die die Website nutzt und/oder diese Bedingungen im Namen des Eigentümers/der Agentur akzeptiert, die Befügnis zu besitzen, dieses Rechtsgebilde an die vorliegenden Bedingungen zu binden.

Der Eigentümer/die Agentur erklärt und erklärt sich damit einverstanden, dass alle von ihm/ihr bereitgestellten und während des Registrierungsprozesses in die Website eingegebenen Informationen authentisch, korrekt und aktuell sind. Ferner erklärt er/sie, das gesetzliche Mindestalter für den Abschluss eines verbindlichen Vertrags mit Livantra zu besitzen.

1.2 Änderung der Bedingungen

Livantra kann diese Bedingungen aus Gründen wie technischen Weiterentwicklungen, Geschäftsänderungen, der Einführung neuer Produkte oder Funktionen oder aufgrund von Änderungen des anwendbaren Rechts von Zeit zu Zeit ändern. Änderungen der Bedingungen oder eine Beendigung des Vertrags werden 30 Tage im Voraus an die registrierte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die weitere Nutzung der Dienste nach Inkrafttreten dieser Änderungen gilt als ausdrückliche Zustimmung zu diesen. Ist der Eigentümer/die Agentur mit den Änderungen nicht einverstanden, ist er/sie nicht berechtigt, auf die Website zuzugreifen oder den Dienst zu nutzen.

2. Art der Plattform und Verantwortlichkeiten

2.1 Die Rolle von Livantra

Die Website bietet einen Begegnungsraum, in dem Nutzer miteinander interagieren können. Mietverträge werden ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem Eigentümer/der Agentur geschlossen. Livantra ist und wird keine Vertragspartei in irgendeiner Vertragsbeziehung zwischen Reisenden und Eigentümern/Agenturen sein und ist in seiner Eigenschaft als Web-Hosting-Anbieter nicht verpflichtet, bei etwaigen Streitigkeiten zwischen diesen zu vermitteln.

Eigentümer/Agenturen gelten nicht als Dienstleister von Livantra. Eigentümer/Agenturen können Privatpersonen sein, die auf der Grundlage einer Verbraucher-zu-Verbraucher-Beziehung handeln, oder Immobilienfachleute, die auf der Grundlage einer Unternehmer-zu-Verbraucher-Beziehung tätig sind. Der Eigentümer/die Agentur bestimmt nach eigenem Ermessen, ob er/sie als Verbraucher oder als Unternehmen handelt, und trifft entsprechende Erklärungen gegenüber den Reisenden über seinen/ihren Status.

2.2 Rechtliche und regulatorische Verantwortung

Eigentümer/Agenturen erklären sich damit einverstanden, dass sie allein die Verantwortung dafür tragen, alle auf ihre Nutzung der Website und alle damit zusammenhängenden Vorgänge anwendbaren Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten. Dazu gehören unter anderem:

  • Steuern und steuerliche Verpflichtungen
  • Datensicherheit, Datenschutz und Privatsphäre
  • Genehmigungen, Planungsanforderungen und Lizenzen
  • Anforderungen der Behörden
  • Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften
  • Einhaltung sämtlicher Antidiskriminierungs- und Wohnungsbaugesetze
  • Mietbeschränkungen oder sonstige Eigentumsbeschränkungen

Livantra kann gesetzlich verpflichtet sein, Informationen zu einem Inserat bereitzustellen, um den Anforderungen von Regierungs- oder Regulierungsbehörden im Rahmen von Untersuchungen, Rechtsstreitigkeiten oder Verwaltungsverfahren nachzukommen.

2.3 Nichtdiskriminierungspolitik

Livantra verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierungshandlungen (insbesondere, aber nicht ausschließlich aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, nationaler Herkunft, Behinderung, Geschlecht, Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung), Belästigung oder Gewalt. Livantra wird jeden Reisenden und/oder Eigentümer/jede Agentur, der/die ein solches Verhalten zeigt oder fördert, von der Website ausschließen.

3. Immobilieninserate

3.1 Inserierungsmodell und Provisionen

Eigentümer/Agenturen können Inserate auf der Website im Pay-per-Booking-Modell veröffentlichen, ohne Vorauszahlung und kostenlos. Das Provisionsmodell von Livantra basiert auf einer Servicegebühr von 14 % des gesamten Mietbetrags, die dem Reisenden zum Zeitpunkt der Buchung direkt in Rechnung gestellt wird. Der Eigentümer/die Agentur zahlt keine zusätzliche Provision an Livantra für die Veröffentlichung seiner/ihrer Inserate oder für erhaltene Buchungen.

Livantra behält sich das Recht vor, die geltende Servicegebühr zu ändern; jede derartige Änderung wird dem Eigentümer/der Agentur jedoch mindestens 30 Tage vor Anwendung der neuen Gebühr mitgeteilt. Die neue Gebühr gilt als akzeptiert, wenn der Eigentümer/die Agentur sein/ihr Inserat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht zurückgezogen hat.

3.2 Pflichten hinsichtlich des Inseratinhalts

Der Eigentümer/die Agentur verpflichtet sich:

  • In jedem Inserat ausschließlich wahrheitsget reue und aktuelle Informationen bereitzustellen (einschließlich Beschreibung, Preise, Steuern und Stornierungsbedingungen).
  • Den Reisenden keine Bedingungen aufzuerlegen, die von denen im Inserat abweichen.
  • Einen präzisen und aktuellen Buchungskalender zu führen.
  • Auf alle Buchungsanfragen von Reisenden innerhalb von 24 Stunden nach Eingang zu antworten.
  • Sicherzustellen, dass die im Inserat enthaltenen Bilder die Immobilie wahrheitsgetreu abbilden und nicht irreführend sind.
  • Die jeweils gültigen Inserierungsrichtlinien einzuhalten.

Livantra behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung eines Inserats abzulehnen, das gegen eine Bestimmung der vorliegenden Bedingungen verstoßen könnte. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zum dauerhaften Ausschluss des Eigentümers/der Agentur von der Website und anderen zugehörigen Websites führen.

3.3 Laufzeit und Rücknahme von Inseraten

Inserate werden auf der Website auf unbestimmte Zeit veröffentlicht. Livantra behält sich jedoch das Recht vor, ein Inserat nach vorheriger Benachrichtigung zu entfernen oder die Veröffentlichung zu verweigern. Der Eigentümer/die Agentur kann seine/ihre Inserate jederzeit über das Control Panel oder durch Kontaktaufnahme mit dem Kundendienst aussetzen oder zurückziehen. Kein Inserat darf von einem Eigentümer/einer Agentur auf eine andere Partei übertragen werden.

3.4 Inserat-Tools

Livantra hat den Google Translate-Dienst auf der Website implementiert. Eigentümer/Agenturen können diesen Dienst kostenlos nutzen, um ihre Inserate zu übersetzen. Der Eigentümer erkennt an und akzeptiert, dass es sich dabei um ein statisches maschinelles Übersetzungssystem handelt, das häufig Fehler macht. Nach der Übersetzung muss der Eigentümer diese überprüfen und alle Ungenauigkeiten korrigieren.

Livantra verlangt von allen Eigentümern/Agenturen, den Standort der inserierten Immobilien in ihrem Control Panel über Google Maps zu überprüfen. Der Eigentümer/die Agentur erkennt an, dass dieser Dienst nicht fehlerfrei ist, und muss sicherstellen, dass der angezeigte Standort korrekt ist. Livantra ist nicht verantwortlich für dessen Funktionsweise, Genauigkeit oder sonstige Aspekte.

4. Nutzung des Control Panels und der Dienste

Nach der Registrierung erhält jeder Eigentümer/jede Agentur ein Benutzerprofil, in dem die von ihm/ihr bereitgestellten Daten erfasst werden und alle angebotenen Immobilien aufgeführt sind (das „Control Panel“).

Das Control Panel bietet verschiedene Funktionen, die Eigentümern/Agenturen bei der Verwaltung ihrer Immobilien auf der Website helfen sollen; diese Funktionen und das Control Panel selbst werden bereitgestellt, ohne dass Livantra deren Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit gewährleistet.

Buchungen und Zahlungen für alle Inserate müssen obligatorisch online erfolgen. Der Eigentümer/die Agentur verpflichtet sich, Kommunikation, Anfragen und alle Buchungen über die Livantra-Plattform und die Livantra-Tools abzuwickeln. Zahlungen an Livantra können per Lastschrift, Banküberweisung, Kreditkartenzahlung oder jeder anderen von Livantra vorab genehmigten Zahlungsart erfolgen. Die Voranmeldungsfrist für SEPA-Lastschriftzahlungen ist auf einen Tag verkürzt. Sämtliche Bank- und sonstige Gebühren im Zusammenhang mit einer Zahlung gehen zu Lasten des Eigentümers/der Agentur.

4.1 Online-Buchung und Zahlungen

Die Funktion „Online-Buchung“ ermöglicht es Reisenden, Immobilien online zu buchen. Der Dienst „Online-Zahlung“ ermöglicht es Reisenden, dem Eigentümer/der Agentur über ein von Pagos Livantra verwaltetes Online-Zahlungsgateway zu zahlen, das von einem externen Zahlungsdienstleister bereitgestellt wird. Der Online-Zahlungsdienst unterliegt den Bedingungen des externen Zahlungsdienstleisters, und der Eigentümer/die Agentur erkennt an, dass Livantra über diese Online-Zahlungsdienste keine Kontrolle ausübt und keine Haftung dafür übernimmt.

4.2 Kommunikation über die Website

Die über die Website getätigte Kommunikation kann vom Reisenden und vom Eigentümer/von der Agentur kommentiert und von Mitarbeitern und Vertretern von Livantra eingesehen werden, um dessen Verpflichtungen als Web-Hosting-Anbieter zu erfüllen. Über die Livantra-Systeme versendete Nachrichten dürfen sich nur auf legitime, buchungsbezogene Anfragen beziehen.

Es ist verboten, die Livantra-Systeme durch das Versenden unerbetener kommerzieller Mitteilungen (Spam) oder durch die Weitergabe personenbezogener Daten von Nutzern an Dritte ohne deren ausdrückliche Genehmigung missbräuchlich zu nutzen. Der Eigentümer/die Agentur verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten anderer Nutzer in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften und in jedem Fall mit angemessener Sorgfalt zu schützen, und übernimmt die volle Verantwortung für den Missbrauch, Verlust oder die unbefugte Übermittlung dieser Informationen.

Eigentümer/Agenturen und Reisende sind allein für den Inhalt ihrer gegenseitigen Kommunikation verantwortlich. Von Reisenden wird eine Servicegebühr für die Nutzung der verschiedenen Online-Dienste, Funktionen und Tools erhoben, die über die Plattform verfügbar sind und es Reisenden ermöglichen, Immobilien auszuwählen und mit den diese inserierenden Eigentümern/Agenturen zu interagieren. Die Servicegebühr ermöglicht es Livantra, ein sichereres Buchungserlebnis zu bieten. Zu den damit verbundenen Vorteilen gehören ein sicheres Kommunikationssystem mit einem Livantra-Konto, nach den Präferenzen des Reisenden gefilterte Suchergebnisse, Online-Bewertungen der Reisenden gemäß dem Datenhoster-Status von Livantra sowie verschiedene Garantien. Die Servicegebühr wird Reisenden in Rechnung gestellt, die über den Buchungsvorgang der Livantra-Plattform Immobilien buchen, und wird als Prozentsatz des Gesamtmietbetrags berechnet (der zusätzliche Gebühren und Kautionen umfassen kann, die der Eigentümer erheben kann). Die Servicegebühr für den Reisenden, zuzüglich etwaiger von den zuständigen Behörden darauf erhobener Steuern, wird den Reisenden zum Zeitpunkt der Buchung und vor dem letzten Schritt des Buchungsvorgangs angezeigt. Je nach den Gesetzen des Wohnsitzlandes des Reisenden und/oder des Eigentümers/der Agentur kann die Servicegebühr der Mehrwertsteuer, Kurtaxen oder anderen gleichwertigen indirekten Steuern unterliegen oder diese bereits enthalten. Eigentümer/Agenturen erklären sich damit einverstanden, Reisende auf keine Weise und mit keinen Mitteln dazu zu ermutigen, vorzuschlagen oder zu empfehlen, die von Livantra erhobene Servicegebühr zu umgehen oder nicht zu zahlen.

4.3 Inhalte und geistiges Eigentum

Durch das Einreichen von Inhalten auf der Website räumen Eigentümer/Agenturen, obwohl sie alle Eigentumsrechte an diesen Inhalten behalten, Livantra für die Dauer des rechtlichen Schutzes ihrer Rechte an den Inhalten und schrittweise für die Dauer ihrer Veröffentlichung auf der Website oder in anderen Medien gemäß diesem Vertrag eine nicht exklusive weltweite Lizenz an ihren Rechten des geistigen Eigentums ein, einschließlich Urheberrechts- und Markenrechte, zur Vervielfältigung, Übersetzung, Verbreitung, Veröffentlichung, öffentlichen Aufführung und Darstellung der Inhalte auf der Website, auf den Websites und in den Marketingmaterialien und -aktivitäten von Livantra, zum Zweck der Werbung, Förderung und Vermarktung der Immobilie.

Livantra verlangt, dass alle Immobilienbewertungen, Antworten von Eigentümern/Agenturen, Kommentare von Reisenden und sonstige Mitteilungen den Inhaltsrichtlinien entsprechen. Livantra behält sich das Recht vor (jedoch nicht die Verpflichtung), Bewertungen von Eigentümern/Agenturen anderen Eigentümern/Agenturen zugänglich zu machen, mit denen Reisende über die Website in Kontakt treten.

5. Zahlung

Livantra verwahrt den gesamten Buchungsbetrag bis 24 Stunden nach Ankunft des Reisenden in der Immobilie. Dieser 24-stündige Zeitraum dient beiden Parteien (Reisender und Eigentümer/Agentur) zur Überprüfung, ob der Check-in ordnungsgemäß stattgefunden hat. Nach Ablauf dieses Zeitraums und sofern keine der Parteien eine Meldung vorgenommen hat, erfolgt die Auszahlung an den Eigentümer/die Agentur. Die Zahlung kann aus Gründen, die außerhalb des Einflusses der Plattform liegen, wie etwa die Bearbeitungszeit der beteiligten Banken, um einige Tage verzögert werden.

6. Kaution

Die Erhebung einer Kaution ist optional und liegt im alleinigen Ermessen des jeweiligen Eigentümers/der jeweiligen Agentur. Livantra schreibt deren Erhebung weder vor noch regelt es sie. In jedem Fall wird die Kaution stets außerhalb der Livantra-Plattform, direkt zwischen dem Eigentümer/der Agentur und dem Reisenden, abgewickelt.

6.1 Über den Channel Manager verbundene Agenturen

Agenturen, die über den Avantio Channel Manager tätig sind, können den Kautionsbetrag direkt über dieses Tool konfigurieren. Nach der Synchronisierung mit der Livantra-Plattform sind diese Informationen für den Reisenden im Inserat im Bereich der obligatorischen Leistungen und Gebühren vor der Buchung sichtbar, mit Angabe des Betrags und dem Hinweis, dass die Zahlung vor Ort erfolgt. Die Erhebung und Rückerstattung der Kaution liegt in der ausschließlichen Verantwortung der Agentur und erfolgt stets außerhalb der Livantra-Plattform.

6.2 Eigentümer/Agenturen ohne Channel-Manager-Anbindung

Eigentümer/Agenturen ohne Channel-Manager-Anbindung können den Kautionsbetrag über ihr Control Panel im Bereich der Inseratkonfiguration im Feld „Kaution“ konfigurieren. Nach der Konfiguration sind diese Informationen für den Reisenden im Inserat vor der Buchung sichtbar, mit Angabe des Betrags und dem Hinweis, dass die Zahlung vor Ort erfolgt. Die Erhebung und Rückerstattung der Kaution liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Eigentümers/der Agentur und erfolgt stets außerhalb der Livantra-Plattform.

6.3 Allgemeine Kautionsbedingungen

Entscheidet sich der Eigentümer/die Agentur, eine Kaution zu erheben, muss er/sie den Reisenden klar und deutlich in seinem/ihrem Inserat über Folgendes informieren:

  • Den Höhe der verlangten Kaution.
  • Die für die Erhebung akzeptierten Zahlungsmethoden.
  • Den Zeitrahmen und die Bedingungen für deren Rückerstattung.
  • Die Gründe, die eine vollständige oder teilweise Einbehaltung rechtfertigen könnten.

Der Eigentümer/die Agentur ist dafür verantwortlich, die Kaution nach Beendigung des Aufenthalts und Überprüfung des Zustands der Immobilie gemäß den im Inserat angegebenen Bedingungen an den Reisenden zurückzuerstatten.

In Ausnahmefällen, in denen keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden kann, kann Livantra über sein vom Control Panel aus zugängliches Support-Ticket-System als Vermittler eingreifen. Ein solches Eingreifen hat fördernden Charakter und impliziert keinesfalls, dass Livantra die Verantwortung für das endgültige Ergebnis oder die geltend gemachten Beträge übernimmt. Die Verwaltung der Kaution ist eine direkte und ausschließliche Angelegenheit zwischen dem Eigentümer/der Agentur und dem Reisenden; Livantra übernimmt keinerlei Verantwortung für deren Erhebung, Verwahrung, Einbehaltung oder Rückerstattung.

7. Stornierungsbedingungen

Livantra stellt dem Eigentümer/der Agentur vier Arten von Stornierungsbedingungen mit unterschiedlichen Flexibilitätsgraden zur Verfügung. Jede Art legt die Bedingungen fest, unter denen der Reisende seine Buchung stornieren kann, die geltenden Fristen und die in jedem Fall zu erstattenden Beträge.

7.1 Über den Channel Manager verbundene Agenturen

Agenturen, die über den Channel Manager tätig sind, haben die Stornierungsbedingungen direkt über dieses Tool konfiguriert. Nach der Synchronisierung mit der Livantra-Plattform sind die ausgewählten Stornierungsbedingungen für den Reisenden im Inserat vor der Buchung sichtbar.

7.2 Eigentümer/Agenturen ohne Channel-Manager-Anbindung

Eigentümer/Agenturen ohne Channel-Manager-Anbindung müssen bei der Konfiguration jedes Inserats in ihrem Control Panel obligatorisch Stornierungsbedingungen auswählen. Der Eigentümer/die Agentur kann die vollständigen Details zu jeder Art während dieses Prozesses einsehen und muss diejenigen auswählen, die am besten zu seinen/ihren Mietbedingungen passen, bevor er/sie mit der Veröffentlichung fortfährt.

7.3 Allgemein anwendbare Bedingungen

  • Die ausgewählten Stornierungsbedingungen sind für beide Parteien ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Buchung verbindlich.
  • Die gewählten Bedingungen sind für den Reisenden auf der Inseratseite und während des Buchungsvorgangs vor dem letzten Bestätigungsschritt klar ersichtlich.
  • Der Eigentümer/die Agentur kann seine/ihre Stornierungsbedingungen jederzeit über das Control Panel ändern. Eine solche Änderung gilt nur für neue Buchungen, die nach der Änderung getätigt werden.
  • Für den Fall, dass ein Eigentümer/eine Agentur ohne Channel-Manager-Anbindung keine Stornierungsbedingungen auswählt, wird automatisch die flexibelste verfügbare Option angewendet.
  • Die dem Reisenden berechnete Servicegebühr kann je nach gewählter Art spezifischen Rückerstattungsbedingungen unterliegen.
  • Livantra behält sich das Recht vor, die verfügbaren Arten von Stornierungsbedingungen zu überprüfen oder zu aktualisieren, wobei dem Eigentümer/der Agentur mindestens 30 Tage im Voraus Mitteilung gemacht wird.

8. Richtlinie bei Nichterscheinen des Reisenden (No-Show)

Ein No-Show liegt vor, wenn der Reisende am vereinbarten Anreisedatum nicht in der Immobilie erscheint, ohne zuvor die Stornierung seiner Buchung über die Livantra-Plattform mitgeteilt zu haben.

Im Falle eines No-Show des Reisenden wird der gesamte Buchungsbetrag nicht erstattet. Der Eigentümer/die Agentur ist berechtigt, den vom Reisenden gezahlten Gesamtbetrag einzubehalten, mit Ausnahme der entsprechenden Livantra-Provision und der dem Reisenden berechneten Servicegebühr. Weist der Reisende jedoch eine höhere Gewalt durch Dokumente nach, kann Livantra den Fall im Ausnahmefall über sein Support-Ticket-System prüfen.

8.1 Anwendbare Bedingungen

  • Der Eigentümer/die Agentur muss Livantra den No-Show über das Control Panel innerhalb von maximal 24 Stunden ab der vereinbarten Ankunftszeit melden.
  • Nach Bestätigung des No-Show löst Livantra die Zahlung an den Eigentümer/die Agentur gemäß dem üblichen Verfahren aus.
  • Die Immobilie steht dem Eigentümer/der Agentur ab diesem Datum wieder zur erneuten Inserierung zur Verfügung.
  • Der No-Show eines Reisenden wird für die Zwecke der Stornierungsgrenze des Eigentümers/der Agentur nicht als Stornierung gezählt.

9. Beilegung von Vorfällen und Streitigkeiten

9.1 Meldetool

Livantra stellt dem Reisenden ein vom Control Panel aus im Bereich der aktiven Buchung zugängliches Vorfallsmelde-Tool zur Verfügung. Dieses Tool ermöglicht es dem Reisenden, bei der Ankunft jegliches Problem im Zusammenhang mit der Immobilie zu melden, wie etwa Schäden, Unzufriedenheit mit dem Zustand der Immobilie, Probleme beim Check-in oder andere relevante Vorfälle.

Der Reisende hat ab seiner Ankunft in der Immobilie eine maximale Frist von 24 Stunden, um einen Vorfall über die Plattform zu melden. Nach Ablauf dieser Frist wird das Meldetool automatisch deaktiviert und Reklamationen bezüglich des Zustands oder der Bedingungen der Immobilie werden nicht mehr akzeptiert.

9.2 Pflichten des Eigentümers/der Agentur bei einem Vorfall

Sobald ein Vorfall vom Reisenden gemeldet wurde, erhält der Eigentümer/die Agentur eine Benachrichtigung und ist verpflichtet:

  • Den gemeldeten Vorfall so schnell wie möglich zu bearbeiten und darauf zu reagieren.
  • Die notwendigen Maßnahmen zur Behebung des vom Reisenden gemeldeten Problems zu ergreifen.
  • Eine aktive Kommunikation mit dem Reisenden über die Livantra-Plattform bis zur Beilegung des Vorfalls aufrechtzuerhalten.

Sollte der Eigentümer/die Agentur den gemeldeten Vorfall nicht bearbeiten oder lösen, kann Livantra in dessen Management eingreifen und je nach Schwere des Problems eine teilweise oder vollständige Rückerstattung an den Reisenden vereinbaren. Die Beurteilung der Schwere und die Entscheidung über den Rückerstattungsbetrag, sofern zutreffend, wird von Livantra getroffen, dessen Entscheidung für beide Parteien bindend ist.

Livantra agiert als Vermittler bei der Verwaltung von innerhalb der gesetzten Frist gemeldeten Vorfällen, übernimmt jedoch keine Verantwortung für innerhalb dieser Frist nicht gemeldete Vorfälle oder für Streitigkeiten, die mehr als 24 Stunden nach Ankunft des Reisenden in der Immobilie entstehen. Spätere Streitigkeiten müssen direkt zwischen dem Eigentümer/der Agentur und dem Reisenden beigelegt werden.

9.3 Verwaltung von durch Reisende verursachten Schäden

Im Falle von Schäden, die während des Aufenthalts eines Reisenden entstehen, ist der Eigentümer/die Agentur als die Partei, die seine/ihre Immobilie und deren Zustand am besten kennt, derjenige/diejenige, der/die Vorfälle dieser Art direkt mit dem Reisenden abwickelt und löst. Hierfür steht dem Eigentümer/der Agentur die Kaution als Garantieinstrument bei potenziellen Schäden zur Verfügung. Livantra, in seiner Eigenschaft als Vermittlungsplattform, übernimmt keine Verantwortung für die finanzielle Lösung derselben.

Dem Eigentümer/der Agentur wird empfohlen:

  • Schäden vor der Abreise des Reisenden oder unmittelbar danach mit Fotos und/oder Videos zu dokumentieren.
  • Den Reisenden so schnell wie möglich über die festgestellten Schäden und den geforderten Betrag zu informieren.
  • Die Entschädigung über die zuvor eingezogene Kaution gemäß den im Inserat angegebenen Bedingungen abzuwickeln.

In Fällen, in denen der Eigentümer/die Agentur und der Reisende keine Einigung erzielen können, stellt Livantra beiden Parteien ein vom Control Panel aus zugängliches Support-Ticket-System zur Verfügung. Über dieses System kann der Eigentümer/die Agentur die Situation melden, und Livantra agiert als Vermittler, der die Kommunikation zwischen den Parteien erleichtert, ohne dass dies in irgendeinem Fall bedeutet, dass Livantra die Verantwortung für das endgültige Ergebnis oder die geltend gemachten Beträge übernimmt. Sollten die Parteien keine Einigung erzielen, können sie die Rechtsmaßnahmen ergreifen, die sie gemäß dem anwendbaren Recht für angemessen halten.

10. Steuern und Kurtaxen

10.1 Steuern des Eigentümers/der Agentur

Der Eigentümer/die Agentur ist allein dafür verantwortlich, seine/ihre Verpflichtungen zur Erklärung, Erhebung, Zahlung oder Aufnahme in das Inserat jeglicher anwendbarer Mehrwertsteuer oder sonstiger indirekter Umsatzsteuern, Belegungssteuern, Kurtaxen, Bruttoumsatzsteuern, Grundsteuern oder sonstiger Aufenthalts- oder Einkommenssteuern zu bestimmen. Livantra bietet keine Steuerberatung an; der Eigentümer/die Agentur sollte seinen/ihren eigenen Steuerberater konsultieren.

10.2 Kurtaxen

Die Verantwortung für die Erklärung und Abführung der Öko-Steuer an die zuständigen Steuerbehörden liegt stets und ausschließlich beim Eigentümer/bei der Agentur und niemals bei Livantra.

Agenturen mit Channel Manager

Agenturen, die über den Channel Manager tätig sind, können die Öko-Steuer direkt über dieses Tool konfigurieren. Livantra erhebt den entsprechenden Betrag zusammen mit dem Gesamtbuchungsbetrag und überweist ihn innerhalb der üblichen Fristen an die Agentur. Die Agentur ist allein verantwortlich für die Verwaltung, Erklärung und Abführung dieses Betrags an die zuständigen Steuerbehörden.

Eigentümer/Agenturen ohne Channel Manager

Bei Eigentümern/Agenturen ohne Channel-Manager-Anbindung ist die Öko-Steuer im dem Reisenden angezeigten Gesamtmietpreis enthalten. Livantra erhebt diesen Betrag zusammen mit der Gesamtzahlung der Buchung und überweist ihn innerhalb der üblichen Fristen an den Eigentümer/die Agentur. Der Eigentümer/die Agentur ist allein verantwortlich für die Erklärung und Abführung dieses Betrags an die zuständigen Steuerbehörden.

11. Datenschutzrichtlinie und Überwachungsgeräte

Der Eigentümer/die Agentur gewährleistet das Recht auf Privatsphäre der Gäste während ihres Aufenthalts in der Immobilie.

11.1 Verbot von Überwachungsgeräten

Die Installation, Nutzung oder das Vorhandensein von Überwachungsgeräten im Inneren der Unterkunft ist nicht erlaubt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Videokameras, Mikrofone oder sonstige Geräte zur Überwachung oder Aufzeichnung von Gästen.

11.2 Gemeinsam genutzte Außenbereiche

Sofern Sicherheitskameras in den Außenbereichen der Immobilie vorhanden sind, werden diese dem Gast im Voraus mitgeteilt und sind so konfiguriert, dass sie die Privatsphäre der Innenbereiche oder privater Räume wie Innenhöfe oder Gärten zur ausschließlichen Nutzung nicht beeinträchtigen.

11.3 Folgen der Nichteinhaltung

Wird die Existenz nicht autorisierter oder gegen diese Richtlinie verstoßender Überwachungsgeräte entdeckt, haben Gäste das Recht, ihren Aufenthalt sofort abzubrechen und eine vollständige Rückerstattung zu beantragen sowie gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

12. Beendigung des Vertrags

12.1 Ordentliche Kündigung

Livantra kann den vorliegenden Vertrag aus eigenem Ermessen jederzeit beenden, nachdem es den Eigentümer/die Agentur über die registrierte E-Mail-Adresse mit einer Frist von dreißig (30) Tagen benachrichtigt hat.

12.2 Gründe für eine sofortige Beendigung

Livantra ist berechtigt, Inserate auszusetzen oder zu entfernen und/oder den Vertrag nach einer schriftlichen Begründung zu beenden, wenn:

  • Ein Inserat Material enthält, das gegen die Inhaltsrichtlinien, das Gesetz oder die Rechte einer Person oder Einheit verstößt.
  • Der Eigentümer/die Agentur unangemessene Inhalte hochgeladen oder die Website missbräuchlich genutzt hat.
  • Inserierungs- oder Vermietungspraktiken inakzeptabel oder ungerecht sind (oder wenn Kenntnis von einer oder mehrere Beschwerden von einem Nutzer oder Dritten über eine Inserierungs- oder Vermietungspraxis eines Eigentümers/einer Agentur bestehen, die die sofortige Entfernung der Inserate dieses Eigentümers/dieser Agentur von der Website rechtfertigen – zum Beispiel und ohne Einschränkung, wenn ein Eigentümer/eine Agentur dieselbe Immobilie am selben Datum an mehrere Reisende vermietet, oder bei aktivierter Online-Buchungsfunktion keine Buchungen akzeptiert, obwohl die Immobilie verfügbar ist, oder zuvor akzeptierte Buchungen storniert, oder jede Praxis anwendet, die im Sektor der Kurzzeitmietobjekte als ungerecht oder unangemessen angesehen werden könnte).
  • Der Eigentümer/die Agentur gegen wesentliche Bestimmungen dieser Bedingungen verstoßen hat.
  • Der Eigentümer/die Agentur missbräuchlich oder beleidigend gehandelt hat.
  • Der Eigentümer/die Agentur eine falsche Identität verwendet.
  • Ein sonstiger Missbrauch der Kommunikationssysteme oder -plattformen von Livantra stattgefunden hat.

12.3 Stornierung von Buchungen und Abmeldung von Immobilien durch Livantra

Livantra kann eine Buchung stornieren und die Immobilien eines Eigentümers/einer Agentur abmelden, wenn:

  • Der Eigentümer/die Agentur innerhalb eines Jahres mehr als drei Buchungen storniert hat. In diesem Fall wird ein Vorverfahren eingeleitet, das zur Aussetzung oder Entfernung seiner/ihrer Immobilien von der Plattform führen kann.
  • Der Eigentümer/die Agentur nicht wie mit seinen/ihren Gästen vereinbart zum Anreisedatum anwesend war.
  • Livantra einen Betrug, falsche Informationen oder eine Direktzahlung zwischen Gästen und dem Eigentümer/der Agentur feststellt.

Bei derartigen Stornierungen erfolgen keine Zahlungen an den Eigentümer/die Agentur. Sollte Livantra eine der beschriebenen Maßnahmen ergreifen, kann die Entscheidung durch Kontaktaufnahme mit dem Kundendienst angefochten werden.

13. Verbotene Handlungen

Der Eigentümer/die Agentur hat es zu unterlassen, direkt oder indirekt:

  • Die Website, ihre Inhalte oder die darin enthaltenen Datenbanken zu verwerten, zu kopieren, zu verbreiten, zu reproduzieren, zu bearbeiten, zu übersetzen, öffentlich zugänglich zu machen oder zu dekompilieren.
  • Den Inhalt der Website mithilfe von Robots, Web-Crawlern oder anderen automatisierten Tools zu verfolgen.
  • Die Website oder von einem Reisenden bereitgestellte Informationen für andere als die in diesen Bedingungen erlaubten Zwecke zu nutzen.
  • Teile der Website auf einer anderen Website mithilfe von Framing oder ähnlichen Techniken zu reproduzieren.
  • Inhalte oder Programme auf die Website hochzuladen oder einzustellen, die die Computer oder Netzwerke von Livantra beschädigen könnten.
  • Inhalte einzubeziehen, die gegen strafrechtliche Bestimmungen, Rechte des geistigen Eigentums oder andere Gesetze verstoßen.
  • Falsche, betrügerische oder irreführende Informationen zu veröffentlichen oder zu übermitteln oder an Identitätsbetrug oder Phishing teilzunehmen.
  • Illegales, bedrohliches, missbräuchliches, verleumderisches, anstößiges oder pornografisches Material zu veröffentlichen oder zu übermitteln.
  • Auf Livantra in einer Weise Bezug zu nehmen, die zu der Annahme führen könnte, dass der Eigentümer/die Agentur von Livantra gesponsert oder genehmigt wird.
  • Ein einziges Inserat für mehrere Einheiten, den Austausch von Immobilien oder die Bewerbung anderer als der inserierten Immobilien zu verwenden.
  • Die Beantwortung von Buchungsanfragen oder die Zahlungsabwicklung zu verzögern, wenn die Online-Buchung aktiviert ist.
  • Die Website oder die Systeme oder Plattformen von Livantra auf eine Weise zu nutzen oder darauf zuzugreifen, die eine Bedrohung für ein Netzwerk oder Computersystem darstellen könnte, einschließlich der Infizierung durch Viren (ein ‘Virus’ umfasst jedes Programm, das absichtlich in ein System eingeschleust wird und eine nutzlose oder zerörische Funktion hat, wie das Anzeigen lästiger Meldungen oder das systematische Überschreiben von Informationen auf der Festplatte des Benutzers).

14. Haftung

14.1 Versicherung

Eigentümer/Agenturen erklären sich damit einverstanden, dass sie vor der Ankunft des ersten Reisenden über einen angemessenen und ausreichenden Versicherungsschutz für die Vermietung der Immobilien verfügen oder diesen abschließen werden und diesen Schutz bis zum Abreisedatum eines jeden Reisenden aufrechterhalten werden.

14.2 Allgemeine Haftung des Eigentümers/der Agentur

Eigentümer/Agenturen erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, Livantra und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter gegen sämtliche Ansprüche, Verbindlichkeiten, Schäden, Verluste, Schulden, Verpflichtungen und Ausgaben, einschließlich, ohne Einschränkung, angemessener Anwalts- oder Buchhalterkosten, die sich aus Kurtaxen ergeben oder damit zusammenhängen, einschließlich unter anderem ihrer Anwendbarkeit, Berechnung, Erhebung oder Zahlung in irgendeiner Höhe oder überhaupt nicht, im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten, freizustellen und schadlos zu halten.

Der Eigentümer/die Agentur erklärt sich damit einverstanden, alle anwendbaren Steuervorschriften einzuhalten, und wird die Beihilfe zu Steuerumgehungsdelikten gemäß dem britischen Criminal Finances Act 2017 in seiner jeweils gültigen Fassung vermeiden. Ferner wird er/sie keine Maßnahmen ergreifen, die dazu führen, dass Livantra gegen anwendbare gesetzliche Steuervorschriften verstößt, und wird Livantra für etwaige Bußgelder, Schäden, Kosten (einschließlich, ohne Einschränkung, Gerichtskosten), Verluste, Schulden, Abgaben, Strafen und Ausgaben entschädigen, die Livantra infolge eines Verstoßes des Eigentümers/der Agentur gegen die Bestimmungen dieser Klausel entstehen.

In allen Fällen erkennt der Eigentümer/die Agentur an, dass Livantra gegebenenfalls ausschließlich als Zwischenstelle bei der Erhebung handelt, und übernimmt in keinem Fall eine steuerliche Verantwortung für diese Beträge.

14.3 Schäden an den Systemen von Livantra

Der Eigentümer/die Agentur haftet allein und ausschließlich für alle wirtschaftlichen Folgen aus Schäden, die Livantra durch vom Eigentümer/von der Agentur übermittelte oder eingestellte Inhalte oder Programme entstehen, die Schäden an der Hardware oder Software von Livantra verursachen, einschließlich Schäden an der Website, ihren Systemen oder Daten, oder die zu einem Ausfall oder einer Fehlfunktion der Website oder ihrer Systeme führen. Zu den oben genannten wirtschaftlichen Folgen gehören angemessene Anwaltskosten.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

Die vorliegenden, für den Reisenden geltenden Bedingungen unterliegen spanischem Recht, und die spanischen Gerichte sind nicht ausschließlich zuständig für die Beilegung aller aus diesen Bedingungen entstehenden Ansprüche, unbeschadet der Anwendung der Gesetze und der Gerichtsbarkeit des Wohnsitzlandes des Reisenden (sofern er als Verbraucher handelt). Zur Verdeutlichung sind beispielsweise die zwingenden Vorschriften des spanischen Rechts auf Reisende mit Wohnsitz in Spanien anwendbar, und die spanischen Gerichte sind für diese zuständig.

15.2 Streitbeilegung

Ist der Eigentümer/die Agentur oder der Reisende ein in Spanien ansässiger Verbraucher, kann er/sie im Streitfall mit Livantra ein konventionelles Mediationsverfahren oder eine andere gesetzlich vorgesehene Streitbeilegungsmethode nutzen. Nachdem er/sie seinen/ihren Antrag schriftlich bei Livantra eingereicht hat und für den Fall, dass er/sie innerhalb von 60 Tagen keine zufriedenstellende Antwort erhält, kann er/sie den Streit unter den auf seiner Website festgelegten Bedingungen dem Mediator vorlegen.

Beziehen sich die Streitigkeiten auf elektronische Transaktionen mit Verbrauchern oder auf Datenschutz in diesem Zusammenhang, werden die Beschwerden durch den Mediationsausschuss von Confianza Online beigelegt, der für die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten akkreditiert ist. Beziehen sich die Beschwerden auf digitale Werbung oder auf Datenschutz in diesem Zusammenhang, werden sie dem AUTOCONTROL-Werbeschiedsgericht vorgelegt.

Alternativ können Sie Ihre Streitigkeiten mit Livantra auch der Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung vorlegen, die unter http://ec.europa.eu/odr erreichbar ist.

15.3 Sonstige Bestimmungen

  • Livantra empfiehlt dem Eigentümer/der Agentur, eine Kopie der vorliegenden Bedingungen in einer separaten Datei auf seinem/ihrem Gerät oder als Ausdruck aufzubewahren.
  • Das Unterlassen von Maßnahmen durch Livantra gegen Verstöße von Eigentümern/Agenturen oder Dritten ist nicht als Verzicht auf sein Recht zu verstehen, bei späteren oder ähnlichen Verstößen Maßnahmen zu ergreifen.
  • Klausüberschriften dienen praktischen Zwecken und haben keinen Einfluss auf die textliche oder rechtliche Auslegung der vorliegenden Bedingungen.
  • Mit der Registrierung auf der Website als Eigentümer/Agentur erhalten Sie den Newsletter mit kommerziellen Mitteilungen, ein Dienst, der integraler Bestandteil des Leistungsangebots ist. Eigentümer/Agenturen können sich jederzeit über ihr Profil vom Erhalt von Marketing-E-Mails abmelden.

Recht

Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem spanischen Recht.
Letzte Aktualisierung: 22/04/2026

Livantra

Wir verwenden Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis zu bieten. Sie ermöglichen uns auch, das Nutzerverhalten zu analysieren, um die Website für Sie ständig zu verbessern.