Einreiseverweigerung
Einreiseverweigerung
Die Grenzbehörden können Drittstaatsangehörigen die Einreise nach Spanien verweigern, wenn sie die im Schengener Grenzkodex festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllen. Eine Einreiseverweigerung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, z. B. aufgrund unzureichender Dokumentation, fehlendem Visum (wenn erforderlich), mangelnden finanziellen Mitteln oder weil der zulässige Aufenthalt im Schengen-Raum überschritten wurde.
Die Einreise wird ebenfalls verweigert, wenn Drittstaatsangehörige die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen oder einem Einreiseverbot unterliegen. Zudem kann die Einreise verweigert werden, wenn der Reisende die maximal zulässigen 90 Aufenthaltstage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bereits ausgeschöpft hat.
Die Einreiseverweigerung wird durch einen begründeten schriftlichen Bescheid mitgeteilt, der Informationen über mögliche Rechtsmittel gemäß der spanischen Gesetzgebung enthält. Die Einlegung eines Rechtsmittels setzt jedoch die Wirkung der Einreiseverweigerung nicht aus.